Dienstleistungen für Treuhandstiftungen
Alle unter einem Dach – die Bürgerstiftung Bremen ist wie viele Bürgerstiftungen in Deutschland auch Dienstleisterin für Treuhandstiftungen. Diese sind nur rechtlich unselbstständig, bestimmen ansonsten ihre eigentliche Arbeit aber ganz selbstständig.
Die Bürgerstiftung Bremen unterstützt dabei umfassend. So z.B. bei der Gründung durch die Unterstützung bei der Formulierung der Satzung und der Abstimmung mit dem Finanzamt. Später dann durch die Übernahme der Buchhaltung, der Steuererklärung und der Öffentlichkeitsarbeit. Der Vorteil für Sie: Sie ersparen sich die relativ aufwändige Gründungsprozedur und die späteren administrativen Aufgaben. Dennoch genießen Sie z.B. sofort auch die steuerlichen Privilegien von Stiftungen, z.B. die Sonderausgabenabschreibungsmöglichkeiten für Spenden und Zuwendungen in das Stiftungskapital, im Gründungjahr sogar bis zu 1 Million Euro.
Zur Gründung einer Treuhandstiftung ist aber kein Millionenkapital notwendig! Durch die Gestaltungsmöglichkeit als Verbrauchsstiftung sind auch Treuhandstiftungen mit einem Kapital von weniger als 100.000,00 Euro darstellbar. Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen für Treuhandstiftungen? Wir beraten Sie gerne.