Finanzielles
Engagement

Wie jede Stiftung kann auch die Bürgerstiftung nur in dem Maß fördern, wie die Erträge aus ihrem Stiftungskapital es zulassen. Für ihre Arbeit ist sie auf weitere finanzielle Zuflüsse angewiesen.

Spenden / Zustiften mit einer bestimmten Zweckbindung

Wenn Sie über eine Zuwendung für die Erfüllung eines bestimmten Zwecks über einen längeren Zeitraum nachdenken, kann ein Stiftungsfonds eingerichtet werden, der z. B. auch mit einem bestimmten Namen bezeichnet werden kann.

Zustiftungen in das Stiftungskapital

Zustiftungen in unseren Kapitalstock stärken unsere Arbeitsfähigkeit langfristig, da wir nur die Erträge aus der Anlage unseres Stiftungskapitals verwenden können. Als besonderen Anreiz für Zustiftungen hat der Senat der Freien Hansestadt einen sogenannten Matching Fund eingerichtet: Bis zum Betrag von 200.000 Euro wird jeder Euro Zustiftung um 1 Euro aufgestockt!

Zustifen im Rahmen eines Testaments oder Vermächtnisses

Dabei bestimmen Sie, was nach Ihrem Tode z.B. mit Ihrem Nachlass oder einem Teil davon dauerhaft geschehen soll. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne dabei.

Treuhandstiftungen

Sie können Ihre eigene Stiftung gründen und sie der Bürgerstiftung zur treuhänderischen Verwaltung anvertrauen. Treuhandstiftungen sind rechtlich unselbstständig, bestimmen ihre eigentliche Arbeit aber selbstständig. Der Vorteil: Sie ersparen sich eine aufwändige Gründungsprozedur und genießen sofort auch die steuerlichen Privilegien für Stiftungen oder Zustiftungen in das Stiftungsvermögen.

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Bitte rechnen Sie 5 plus 8.

Persönliches
Engagement

Bremen braucht ehrenamtliches Engagement – also Menschen, die Lust, Ideen und Zeit haben, um für andere und mit anderen in dieser Stadt etwas zu bewegen.

Unternehmerisches
Engagement

Viele Unternehmen und Institutionen haben die Bürgerstiftung Bremen bereits in der Vergangenheit unterstürzt. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich für ein bestimmtes Projekt engagieren wollen.