Die Stadt überträgt unselbständige Stiftungen und Vermächtnisse an die Bürgerstiftung Bremen
Die Stadt überträgt fünf unselbständige Stiftungen und Vermächtnisse an die Bürgerstiftung Bremen. Der Stiftungszweck beziehungsweise der testamentarische Wille dieser Stiftungen entspricht den Satzungszwecken der Bürgerstiftung. Bisher wurden sie im Kreditreferat des Senators für Finanzen verwaltet und inhaltlich von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration betreut. Nach der Übertragung der Kontoguthaben an die Bürgerstiftung werden die unselbständigen Stiftungen und Vermächtnisse aufgelöst.
Die Übertragung kommt beiden Seiten zugute: Die Stadt kann auf zusätzliches Personal verzichten, insbesondere für die Geldanlage sowie die Prüfung und Verwendung der Stiftungserträge. Gleichzeitig vergrößert die Bürgerstiftung ihren Förderungsspielraum.