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Projektförderung


Die Bürgerstiftung fördert gemeinnützige Projekte mit dem besonderen Akzent auf bürgerschaftlichem Engagement, Bürgerbeteiligung und der alternativen Bearbeitung von Konflikten

  • im Bereich der Jugendhilfe, des Sozial- und Bildungswesens, von Wissenschaft und Forschung, von Sport, Natur- und Umweltschutz sowie der Nachbarschaftshilfe, deren Planung und Durchführung wesentlich von Freiwilligenengagement geprägt sind

  • der Werbung, Vermittlung und Anleitung von Freiwilligen

  • der Bürgerbeteiligung an der Planung und Durchführung von Maßnahmen im öffentlichen Interesse

  • der Vermittlung bei Konflikten zum Wohle aller streitenden Parteien


besonders wenn sie

  • das Zusammenwirken von Jung und Alt begünstigen

  • etwas Neues in Gang setzen

  • nachhaltige Wirkungen erwarten lassen

  • die Bildung von Netzwerke anstreben

  • beispielhaft wirken

  • eines Anstoßes und nicht einer Dauerfinanzierung bedürfen


Die Bürgerstiftung ersetzt nicht die vorrangigen Verpflichtungen von Behörden und anderen Organisationen.
Sie fördert bis auf Weiteres grundsätzlich keine künstlerischen Einzelprojekte (z.B.Konzerte, Theateraufführungen usw.) und keine Vorhaben von einzelnen Pensonen


Die Förderung besteht in
  • Beratung

  • Vermittlung und Finanzierung von Beratung

  • Finanzierung von Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen

  • Durchführung von Wettbewerben

  • Geldleistungen

  • Anträge sind schriftlich auf einem Formblatt an die Bürgerstiftung zu richten. Vor der Entscheidung durch den Vorstand findet in der Regel ein Gespräch mit den Antragstellern statt.




Zugehörige Anhänge


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